Leipziger Str. 26, 37235 Hessisch Lichtenau
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AGB

AGB – Teilnahme- und Zahlungsbedingungen

1. Anwendungsbereich
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, regeln die nachfolgenden Bestimmungen die Teilnahme- und Zahlungsbedingungen für die Kurse der Baris Alan Akademie, Leipziger Str. 26, 37235 Hessisch Lichtenau (im Folgenden kurz: „Akademie“). Sie treten ergänzend zu den weiteren Bestimmungen der Anmeldung hinzu,
sind Bestandteil der Anmeldung des Teilnehmers und somit des Vertrages über die Kurse der Baris Alan Akademie. Soweit in diesen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen von „Teilnehmer“ die Rede ist, haben wir die AGB der besseren Lesbarkeit halber, in generischem Maskulinum verfasst. Angesprochen sind selbstverständlich aber immer Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

2. Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme an einem Kurs der Akademie muss schriftlich erfolgen, wobei auch Email die Schriftform wahrt. Für die Anmeldung verwenden Sie bitte das Anmeldeformular der Akademie. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres postalischen Eingangs berücksichtigt. Die Lehrgangsteilnehmer erhalten eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anmeldung. Die Seminargebühr überweisen Sie nach Erhalt der Anmeldebestätigung auf folgendes Konto: Bankverbindung: Baris Alan Akademie I Sparkasse Werra-Meißner I IBAN: DE88 5225 0030 0053 3795 17 I BIC: HELADEF 1ESW

3. Kursgebühr
Die Kursgebühr ist nach Eingang der schriftlichen Teilnahmebestätigung der Akademie sofort fällig und zu bezahlen. Es wird eine Postlaufzeit von drei Tagen zugrunde gelegt. Die Kursgebühr behält ihre Gültigkeit nur für die Kurse, welche innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Teilnahmebestätigung beginnen. Werden Kurse, die nach Ablauf dieses 6-Monats-Zeitraumes beginnen, wahrgenommen, wird die zu diesem Zeitpunkt gültige Gebühr berechnet. Sollte der im Zeitpunkt der Anmeldung gültige Betrag bereits voraus entrichtet sein, wird bei Kursbeginn ein evtl. Differenzbetrag nacherhoben. Dies gilt auch für Fälle der Nachholung von krankheitsbedingt versäumten Terminen. Die Akademie behält sich vor, bei nicht rechtzeitiger Bezahlung die Teilnahme am Kurs und/oder die Aushändigung von Teilnahmebescheinigungen/Zertifikaten zu verweigern.
Die Anmeldung zu einem Kurs ist verbindlich. Bis 6 Wochen vor Kursbeginn kann der Teilnehmer ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Nach diesem Zeitraum wird folgende Kursgebühr fällig:
• 6-4 Wochen vor Kursbeginn: 50% der Kursgebühr
• 4-2 Wochen vor Kursbeginn: 75% der Kursgebühr
• 2-0 Wochen vor Kursbeginn: 100% der Kursgebühr
Ein Wechsel des Dozenten berechtigt grundsätzlich nicht zum Rücktritt. Ab dem Tag des Kursbeginns ist ein Rücktritt vom Kurs ausgeschlossen, so dass der Teilnehmer die gesamte Kursgebühr schuldet. Bereits bezahlte Kursgebühren werden dem Teilnehmer gegebenenfalls anteilig von der Akademie erstattet. Maßgebender Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang einer in Textform übermittelten Rücktrittserklärung an die Akademie. Der Teilnehmer ist berechtigt, der Akademie einen geeigneten Ersatzteilnehmer, der sich zur Kostenübernahme bereit erklärt hat, vorzuschlagen.

5. Erkrankungen
Im Falle der krankheitsbedingten Verhinderung an einer Teilnahme räumt der Veranstalter dem Teilnehmer gegen Vorlage eines ärztlichen Attests die Möglichkeit der Nachholung der versäumten Kurseinheit bis zum Ablauf des Folgejahres ein, sofern eine derartige nachfolgend angeboten wird und ein freier Platz verfügbar ist. Der Teilnehmer hat eine entsprechende Anfrage mit Hinweis auf den Nachfolgekurs und die Erkrankung im absolvierten Kurs an die Akademie zu stellen.

6. Umbuchung
Der Veranstalter räumt dem Teilnehmer alternativ zum Rücktritt gem. Ziffer 4 einmalig das Recht zur Umbuchung ein. Unter Umbuchung in diesem Sinne ist die Stornierung einer verbindlichen Anmeldung bei gleichzeitigem Vertragsschluss (Ziffer 2) über die Teilnahme an einem anderen Kurs zu verstehen. Eine bereits gezahlte Kursgebühr wird auf die Gebühr des alternativ gebuchten Kurses angerechnet. Eine etwaige Differenz wird dem Teilnehmer umgehend erstattet bzw. ist von diesem innerhalb der Frist gem. Ziffer 4 zu zahlen.

7. Absage/ Änderung der Kurse
Die Akademie verpflichtet sich zu einer sorgfältigen Planung und termingerechten Durchführung aller Kurse. Falls ein Kurs nicht durchgeführt werden kann, insbesondere wegen zu geringer Zahl von Anmeldungen, wegen der Erkrankung oder sonstiger Verhinderung des Dozenten oder aufgrund eines Ereignisses von höherer Gewalt, werden die Teilnehmer hiervon in Kenntnis gesetzt. Im Falle der Absage wird eine bereits gezahlte Kursgebühr umgehend erstattet. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch des Teilnehmers besteht nicht.
8. Hausordnung
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Kursort geltende Hausordnung zu beachten und den Anweisungen der Akademie sowie dessen Angestellten und Erfüllungsgehilfen zu folgen. Bei schwerwiegendem schuldhaften Verstoß des Teilnehmers gegen diese Bestimmungen behält sich die Akademie im Falle der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Vertrages das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen.

9. Haftungsbeschränkung
Die Haftung der Akademie, seiner Angestellten und Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht); in diesem Fall ist der Anspruch jedoch beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Während eines Kurses halten sich die Teilnehmer auf eigene Gefahr in den Veranstaltungsräumen auf. Auch bei  Anwendungsdemonstrationen und Übungen, welche die Teilnehmer an Patienten oder an anderen vornehmen, handeln diese auf eigene Gefahr und Risiko.

10. Fortbildungspunkte – Vorbehalt
Am 25. September 2006 haben die Spitzenverbände der Krankenkassen und die für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene als Anlage 4 zu den Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V ein Fortbildungskonzept im Bereich der Heilmittel
(Ergotherapie, Physiotherapie und Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie) entwickelt. Kernpunkt dieses Fortbildungskonzeptes ist die Einführung eines Punktesystems, innerhalb dessen die hinreichende, regelmäßige Fortbildung des Zugelassenen/fachlichen Leiters nachvollziehbar abgebildet werden soll.

Eine zeitnahe, einheitliche Umsetzung dieser Rahmenempfehlung in die Verträge auf Landesebene entsprechend § 125 Abs. 2 SGB V ist derzeit nicht erkennbar. Eine zentrale Stelle zur vorherigen Prüfung und „Abnahme“ der einzelnen vom Veranstalter angebotenen Fortbildungsveranstaltungen der vorgesehenen Bepunktung gibt es bislang nicht. Rechtssicherheit über die praktische Umsetzung der Anlage 4 zu den Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V besteht daher weder für die Akademie noch den Teilnehmer einer fachlichen Fortbildungsveranstaltung.

Aus diesem Grund hat die Akademie die Bepunktung der angebotenen Kurse mit der gebotenen Sorgfalt nach eigenem Verständnis der Regelungen der Anlage 4 zu den Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V vorgenommen. Sie kann jedoch keinerlei Gewähr für die Anerkennung von Fortbildungen/Fortbildungspunkten durch die Krankenkassen geben, da diese Beurteilung allein von der jeweils zuständigen Krankenkasse durchgeführt wird. Sofern der Teilnehmer auf die Bepunktung Wert legt, wird dem Teilnehmer daher empfohlen, sich im Voraus mit der für ihn zuständigen Stelle über eine Anerkennung der Fortbildung zu verständigen.